Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Adventure Arena Schweiz
Zürich
Adventure Arena GmbH
Stettbachstrasse 2
8600 Dübendorf
Luzern
Adventure Events AG
Rüeggisingerstrasse 152
6032 Emmen
Bern
Paintball Arena PBA AG
Tännlenenweg 3
3152 Mamishaus
E-Mail
info@adventure-arena.ch
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Bereich Adventure Arena Events, gültig für alle Adventure Arena Standpunkte in der Schweiz.
§1 Geltungsbereich der AGB
Die Buchung von Adventure Arena Events bei der Adventure Arena erfolgt auf Grundlage der nachfolgenden Geschäftsbedingungen.
§2 Vertragsschluss
Mit der Anmeldung zur Teilnahme an einer Buchung, welche schriftlich, mündlich, telefonisch, oder über das Internet erfolgen kann, bietet/en der/die Teilnehmer den Abschluss eines Vertrages auf der Grundlage der jeweiligen Beschreibung, dieser Geschäftsbedingungen und aller ergänzenden Angaben, die während des Kauf oder Buchungsprozesses mitgeteilt werden, verbindlich an. Der Vertrag kommt mit Annahme der Anmeldung durch die ADVENTURE ARENA zustande. Über die Annahme, für die es keiner besonderen Form bedarf, informieren wir Sie durch Übersendung einer Bestätigung (Reservierungsbestätigung).
Der Teilnehmer ist verpflichtet, die ihm zugegangene Bestätigung unmittelbar auf Übereinstimmung mit den von Ihm gemachten Angaben während der Bestellung zu überprüfen. Abweichungen muss der Teilnehmer unverzüglich der ADVENTURE ARENA mitteilen. Sollte der Teilnehmer 7 Tage nach Reservierung oder 3 Tage vor dem Termin zur Durchführung der Buchung keine Bestätigung erhalten haben, so ist er verpflichtet sich umgehend mit der ADVENTURE ARENA in Verbindung zu setzen.
Anmeldungen/Reservationen erfolgen nur schriftlich via Online Reservationstool oder per Mail. Diese werden per Email bestätigt.
Der Teilnehmer haftet für alle Verpflichtungen von mit angemeldeten Teilnehmern aus dem Vertrag und versichert, dass diese die erforderlichen persönlichen Voraussetzungen zur Teilnahme am Erlebnis erfüllen.
§3 Leistungen, Leistungsänderungen, Preise
Die Leistungsverpflichtung der ADVENTURE ARENA ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Bestätigung in Verbindung mit der für den Zeitpunkt der Bestellung gültigen Beschreibung, Details und Erläuterungen.
Nebenabreden, die den Leistungsinhalt erweitern, sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch Veranstalter verbindlich.
Änderungen und Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss organisatorisch notwendig werden, sind gestattet. Die ADVENTURE ARENA ist verpflichtet, den Teilnehmer über Leistungsänderungen und Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen und ihm mit einer Erklärungsfrist von 10 Tagen einen kostenlosen Rücktritt anzubieten, sofern die Änderungen nicht lediglich geringfügig sind. Ein Kündigungsrecht des Teilnehmers bleibt unberührt. Die ADVENTURE ARENA ist berechtigt das Durchführungsdatum und die Uhrzeit (Beginn und Ende der Buchung) nachträglich zu ändern, sofern dies aus Gründen notwendig ist, die sich nach Abschluss des Vertrages ergeben und zur Durchführung zwingend relevant sind. Der Teilnehmer wird über solche Änderungen rechtzeitig informiert.
Alle Preise verstehen sich als Endpreise in Schweizer Franken(CHF).
§4 Zahlung
Bei der Buchung eines ADVENTURE Events ist die Zahlung direkt nach dem Spiel in Bar, per Ec, Post, Kreditkarte oder Twint fällig, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist.
§5 Rücktritt durch den Teilnehmer, Umbuchung, Ersatzteilnehmer
Falls bis zu 4 Personen weniger als Angemeldet kommen werden diese nicht verrechnet. Bei mehr als 4 Personen, werden alle fehlenden Personen zum üblichen Preis verrechnet.
Der Teilnehmer kann bis Beginn jederzeit durch Erklärung gegenüber der ADVENTURE ARENA vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss unter Angabe des Namens schriftlich erfolgen. Maßgeblich für die Stornierungsgebühren ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der ADVENTURE ARENA.
In jedem Fall des Rücktritts durch den Teilnehmer steht die ADVENTURE ARENA unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Leistungen folgende pauschale Entschädigungen zu:
Stornierungen innerhalb von 24 Stunden werden zu 100% verrechnet.
Bei Reservationen von Minderjährigen sind die Eltern haftbar.
Dem Teilnehmer ist es gestattet, der ADVENTURE ARENA nachzuweisen, dass ihm tatsächlich keine oder geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Teilnehmer nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet.
Die ADVENTURE ARENA behält sich vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung, entsprechend ihm entstandener, dem Teilnehmer gegenüber konkret zu beziffernder und zu belegender Kosten zu berechnen.
Ein Rechtsanspruch auf Änderungen hinsichtlich des Buchungstermins besteht nicht. Die Änderung kann nur durch Rücktritt und nachfolgenden Neuabschluss eines Vertrages (Neubuchung) erfolgen. Auch in diesem Fall hat die ADVENTURE ARENA Anspruch auf eine pauschale Rücktrittsentschädigung als Ersatz für entstandene Aufwendungen. Der Restbetrag (Buchungspreis abzüglich der Rücktritts- oder Stornokosten) wird von ADVENTURE ARENA an den Teilnehmer unbar ausgezahlt.
Die Benennung von Ersatzteilnehmern ist grundsätzlich möglich, sofern auch der Ersatzteilnehmer die erforderlichen Teilnahmevoraussetzungen erfüllt.
Rücktritt durch Veranstalter – Aufhebung des Vertrages aus außergewöhnlichen Gründen
Im Falle des Rücktritts nach Nr. 1 – 2 durch Veranstalter wird der Kaufpreis unbar an den Teilnehmer zurückgezahlt.
Wird die Buchung nach Vertragsschluss infolge höherer Gewalt, wozu auch die Zerstörung von Räumlichkeiten oder gleichwertiger Vorfälle zählen, unvorhersehbar erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, kann der Vertrag aufgehoben werden. Für bereits erbrachte Leistungen kann die ADVENTURE ARENA ein Entgelt verlangen.
Ergeben sich die genannten Umstände nach Beginn, kann der Vertrag ebenfalls aufgehoben werden. Die ADVENTURE ARENA hat in diesem Fall einen Entschädigungsanspruch auf erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen. Ein weiterer Anspruch des Teilnehmers besteht nicht. Eventuelle Mehrkosten fallen dem Teilnehmer zur Last.
Die ADVENTURE ARENA kann den Vertrag nach Beginn kündigen, wenn der Teilnehmer die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages auch zum Schutze anderer gerechtfertigt ist oder wenn der Teilnehmer eine Teilnahmevoraussetzung nicht erfüllt. Kündigt die ADVENTURE ARENA, so behält er den Anspruch auf den gesamten Erlebnispreis; die ADVENTURE ARENA muss sich aber den Wert ersparter Aufwendungen anrechnen lassen.
§6 Haftung
Die Haftung der ADVENTURE ARENA für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung im Falle der Verletzung von Kardinalspflichten wird auf den regelmäßig vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die Schadenersatzhaftung bei der Verletzung wesentlicher Pflichten für den Fall leichter Fahrlässigkeit und der Anwendbarkeit von Reisevertragsrecht ist auf den dreifachen Erlebnispreis und auf typische und vorhersehbare Schäden begrenzt, bei der Verletzung von Nebenpflichten ist die Schadenersatzhaftung ausgeschlossen.
Alle Schadenersatzansprüche verjähren in einem Jahr nach ihrer Entstehung. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen unerlaubter Handlung.
Auf Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz sowie sonstiger gesetzlicher Garantiehaftung finden die vorstehenden Haftungsbeschränkungen keine Anwendung. Gleiches gilt, wenn als Schadensfolge der Tod oder ein Körper- oder Gesundheitsschaden eingetreten ist.
Soweit die Haftung der ADVENTURE ARENA ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen der ADVENTURE ARENA.
§7 Sonstiges
Ein Haftungsausschluss ist vor Ort zu unterzeichnen.
§8 Rechtswahl und Gerichtsstand
Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer und der ADVENTURE ARENA findet ausschließlich schweizerisches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.
Der Teilnehmer kann der ADVENTURE ARENA nur an dessen Sitz verklagen.
9 Schlussbestimmungen
ADVENTURE ARENA schliesst keine Verträge mit minderjährigen Personen ab. Falls der Teilnehmer unter 18 Jahren ist, darf er Buchungen nur unter Mitwirkung eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten vornehmen.
Sollten Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für Lücken.
Die uns zur Verfügung gestellten Daten werden im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages EDV-mäßig verarbeitet, gespeichert und weitergegeben. Personenbezogene Daten werden entsprechen dem BDSG geschützt.
Angaben zum Vertragspartner:
ADVENTURE Arena GmbH
Rüeggisingerstrasse 152 • CH-6032 Emmen
E-Mail: info@adventure-arena.ch